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19. Mai 2012

Zahlt sich aus - die Bildungsprämie!

Förderungen durch den Prämiengutschein und oder Spargutschein

Informationen im Überblick:

  • Die Höhe des Pramiengutscheins beträgt seit Januar 2010 maximal 500 €.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 50 % der Kursgebühren.

Beispiele:

  • Die Ausbildung zum Wellness-Masseur/in kostet 444 €. Sie bekommen durch den Prämiengutschein 50 % der Kursgebühr ersetzt, d.h. Sie zahlen nur noch 222 €.
  • Die Fußpflegeausbildung im Standardkurs kostet 1.250 €. Sie bekommen 50% (bis maximal 500 €) durch den Prämiengutschein bezahlt. Ihr zu zahlender Eigenanteil beträgt nur noch 750 €.

Voraussetzungen:

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600 € nicht übersteigen.
  • Bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 51.200 € nicht überschritten werden. 
  • Die Förderung gilt auch für Erwerbstätige oder Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb tätig sind und keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von dem Familienbetrieb bezahlt werden. 
  • Der Antragsteller ist in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit einschließlich Berufsrückkehrer.
  • Der Antragsteller ist geringfügig beschäftigt.
  • Der Antragsteller ist selbstständig und das o. g. zu versteuernde Jahreseinkommen wird nicht überschritten. 
  • Der Antragsteller muss mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten. Dieser Eigenanteil kann auch aus den vermögenswirksame Leistungen  (vL oder VWL Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland) bezahlt werden, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht, das gilt auch während der Sperrfrist (Spargutschein). Die Beratenden können den Spargutschein nur dann einsetzen, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch den Arbeitnehmer Sparzulage geförderten Personenkreis gehört haben. 

Das Verfahren:

  • Sie suchen eine der fast 600 Beratungsstellen in Ihrer Nähe auf. 
    Dazu rufen Sie die unten genannte Internetseite auf. Es erscheint die Startseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf der linken Seite ist ein Button Beratungsstellen. Dort finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. 
  • Nach dem Beratungsgespräch entscheidet Ihr Berater und stellt ggf. den Prämiengutschein aus. 
  • Den Prämiengutschein reichen Sie bei uns im Original ein (als Einschreiben, der Gutschein ist wie ein Scheck!). Die Abrechnung des Gutscheins erfolgt nach Ihrer Ausbildung durch uns - für Sie also ein ganz einfaches Verfahren!

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterWeitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung!

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäschen Union gefördert.